Peter Raue begeisterte mit einem Vortrag in der Reihe ‚My Law‘
Der Berliner Rechtsanwalt Peter Raue war Mitte Januar 2015 an der Universität Bayreuth zu Gast. Im übervollen Hörsaal H25 begeisterte der bekannte Kunstexperte und Spezialist für Urheber- und Medienrecht rund 200 Zuhörerinnen und Zuhörer mit einem inspirierenden Vortrag zum Thema ‘Die Kunst und das Recht’. Eingeladen hatte Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Immaterialgüter- und Wirtschaftsrecht.
Peter Raue, Honorarprofessor an der FU Berlin, ist durch spannende Mandate aus der Welt der schönen Künste bekannt geworden. So berät er derzeit im Fall Gurlitt, vertrat den Regisseur Christoph Schlingensief gegen die Bayreuther Festspiel-Leitung und nimmt die Interessen von Ai Weiwei in Deutschland wahr. Raue ist aber auch durch sein Engagement in der Kunstszene bekannt geworden, so holte er beispielsweise 2004 Bilder aus dem Museum of Modern Art in New York vorübergehend nach Berlin, was ihm den Spitznamen Mr. MoMA einbrachte.
Der Jurist begann seinen Vortrag mit der Feststellung, dass in vielen Köpfen die Kunst als Sinnbild der Freiheit einerseits und das Recht als Instrument der Begrenzung andererseits scheinbar unversöhnlich sind. Berührungspunkte gibt es jedoch reichlich, und die einseitige Zuschreibung ist überholt: Recht begrenzt, aber schützt und ermöglicht auch Kunst. Mit dem Anschlag in Paris auf die Redaktion der Zeitschrift Charlie Hebdo hatte sich dies wenige Tage vor Raues Referat eindrücklich bestätigt.
Raue gab einen Abriss über wichtige Gesichtspunkte des sog. Kunstrechts anhand Aufsehen erregender Fälle. Er verdeutlichte mit den Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen zu den Romanen ‘Mephisto’ und ‘Esra’, welchen Schranken das Grundrecht auf Kunstfreiheit unterworfen ist. Heute, so Raue, ist jedoch weniger die Zensur durch das Recht ein Problem als die Zensur in unseren Köpfen – eine Zensur, die nicht durch das Recht einfach behoben werden kann. Mit Hinweis auf den Fälscherprozess Beltracchi klärte er zudem auf, welchen Problemen man gegenübersteht, wenn man versucht, Kunstwerke zu fälschen und ‘an den Mann zu bringen’. Aus Anlass des Bilderfunds beim Schwabinger Kunstsammler Gurlitt zeigte Raue die Unterschiede zwischen sogenannter ‘entarteter Kunst’ und Nazi-Raubkunst auf und ging auf die rechtlichen Probleme der Restitution ein. Er übte deutliche Kritik am Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung und dessen Anwendung.
Raues fulminanter Vortrag, angelegt als Tour d’Horizon durch das Kunstrecht, zeigte die Vielfalt der Probleme auf, machte aber auch deutlich, wie spannend es ist, sich mit Kunst zu befassen.
Der Vortrag von Peter Raue war der zweite in der von Prof. Dr. Rupprecht Podszun ins Leben gerufenen Vortragsreihe ‘My Law – Wirtschaftsrechtliche Perspektiven’. Im letzten Jahr hatte der Korruptionsbekämpfer Peter Eigen die Reihe eröffnet. Die Idee ist, den Studierenden fachlich neue Perspektiven auf das Wirtschaftsrecht zu eröffnen, aber auch den Werdegang außergewöhnlicher Juristinnen bzw. Juristen vorzustellen. Diesem Ziel diente insbesondere ein Gespräch, das die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Lorenz Marx und Marius Leber im Anschluss mit dem Gast aus Berlin führten. Schlagfertig stand Raue ihnen Rede und Antwort zu seiner Biographie („mit Rechtsbeugung ein befriedigend im zweiten Staatsexamen“), seiner finanziellen Schmerzgrenze bei Kunstkäufen („keine“) und seinem Start in den Anwaltsberuf („ich wollte die Berliner Philharmoniker vertreten, aber ich machte erstmal Mietrecht“).
- Die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Marius Leber und Lorenz Marx nahmen den prominenten Anwalt Peter Raue (v.l.) ins Kreuzverhör. (Christian Lindlein)
Fragen aus dem Publikum rundeten die Veranstaltung ab – und dabei kam es zur Nagelprobe für die RW-Fakultät: Kunstliebhaber Raue sollte zur heftig umstrittenen Wandbemalung im Eingangsbereich von RW I Stellung nehmen, die als ‘Kunst am Bau’ nicht viele Freunde gefunden hatte. Sein Plädoyer für die moderne Kunst mag auch hier manch neuen Blick eröffnet haben.
stud. jur. Nicole Dombrowski
LS Prof. Podszun
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Universitätsstr. 30 / RW 2
95440 Bayreuth
0921/55-6290
ls-podszun@uni-bayreuth.de
www.zivilrecht8.uni-bayreuth.de
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Elisabeth Steiger (1. April 2015). Die Kunst und das Recht. UniBloggT. Abgerufen am 21. April 2025 von https://doi.org/10.58079/v21h