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Prof. Dr. Rolf Uwe Fülbier, Marcus Bravidor: Bilanzexperte Bayreuther Prägung – die „WP-Option gemäß § 13b WPO“ an der Universität Bayreuth

Das Wirtschaftsgeschehen beruht auf einem funktionierenden und vertrauensvollen Informationsaustausch zwischen Unternehmen, ihren Eigentümern und anderen Vertragsparteien, wie z.B. Beschäftigten, Banken und Lieferanten. Hierfür bedarf es einer Standardisierung der komplexen Unternehmensrealität und der glaubwürdigen Verifizierung dieser durch externe Prüfinstanzen. In Deutschland müssen sich daher zehntausende Unternehmen jährlich der Prüfung ihrer Buchhaltung, Bilanzierung und Berichterstattung („language of business“) durch Wirtschaftsprüfer unterziehen. Der nach erfolgreicher Prüfung verliehene „Bestätigungsvermerk“ ist ein wichtiger Indikator für die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens. Die hohe Bedeutung einer unabhängigen und kompetenten Prüfung erfordert nicht nur besondere persönliche Eigenschaften, sondern auch ein hohes Maß an fachlicher Expertise.

Angehende Wirtschaftsprüfer müssen daher in einem Berufsexamen umfangreiche Kenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge, spezifische Fähigkeiten aus den Bereichen Wirtschafts- und Steuerrecht sowie Bilanzierung und Prüfungswesen nachweisen. So gilt das Wirtschaftsprüfungsexamen als eine der schwierigsten Berufsqualifikationen in Deutschland. Um diesen Weg zu vereinfachen, besteht die Möglichkeit, im Hochschulstudium erbrachte Leistungen auf das Examen anzurechnen. Aus Sicht der Studierenden kommt dem ein hoher Wert zu. Sie können schwere, berufsbegleitende Prüfungen in Teilen an die Universität vorverlagern, wo sie in den relevanten Themengebieten ohnehin gerade ausgebildet werden und natürlich jünger und belastbarer sind.

Hochschulen, die diese Möglichkeit bieten, müssen die Gleichwertigkeit ihrer Studienprogramme mit den hohen Anforderungen des Wirtschaftsprüfungsexamens nachweisen. Die Universität Bayreuth ist eine von wenigen Universitäten in Deutschland, die die dafür notwendige Akkreditierung von der Wirtschaftsprüferkammer erhalten haben. Bereits seit dem Wintersemester 2010/11 können Studierende die „WP-Option gemäß § 13b WPO“ in den Prüfungsgebieten „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ und „Wirtschaftsrecht“ absolvieren. Die weiterhin erfolgreiche Akkreditierung für die folgenden Jahrgänge im Masterstudiengang „Betriebswirtschaftslehre“ ist vor allem ein Beweis für exzellente und praxisrelevante Ausbildung an der Universität Bayreuth.

Insbesondere die Eingliederung in eine kombinierte rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, von denen es in Deutschland nur sehr wenige gibt, kommt der WP-Option zugute. Unter Beteiligung von wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Lehrstühlen können Veranstaltungen angeboten werden, die inhaltlich und formal den Ansprüchen des Wirtschaftsprüfungsexamens entsprechen. Diese Interdisziplinarität der WP-Option knüpft direkt an das Berufsbild an. Durch die Verbindung verschiedener ökonomischer und juristischer Sachverhalte bildet die WP-Option eine hervorragende Grundlage für die Tätigkeit in einem Umfeld, das von zunehmend komplexen ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geprägt ist. Hohe Studierendenzahlen und das steigende Interesse nach einem solchen, vergleichsweise spezialisierten Studienprogramm unterstreichen dies. Seit Einführung der WP-Option haben bereits über 30 Studierende das auf zwei Jahre angelegte Programm erfolgreich abgeschlossen. www.wp-option.uni-bayreuth.de

Kontakt:

Prof. Dr. Rolf Uwe Fülbier
Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Internationale Rechnungslegung
E-Mail: rolf.uwe.fuelbier@uni-bayreuth.de
Telefon: 0921-554821
Raum: Prieserstrasse 2 Raum: 111

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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Elisabeth Steiger (2. Juli 2015). Prof. Dr. Rolf Uwe Fülbier, Marcus Bravidor: Bilanzexperte Bayreuther Prägung – die „WP-Option gemäß § 13b WPO“ an der Universität Bayreuth. UniBloggT. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/v21u


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